Ein Weg zur entspannten Bisslage bei deutlicher Reduktion der Beschwerden und guter Mobilität
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Eine Funktionstherapie ist nicht nur bei einer cranio-mandibulären Dysfunktion (CMD) erforderlich, sondern auch bei etlichen anderen Punkten unserer täglichen Arbeit – sei es bei einer kieferorthopädischen, prothetischen, konservierenden, oder kieferchirurgischen Behandlung. Denn die beste Arbeit ist ohne Funktion auf Dauer zum Scheitern verurteilt.
Funktionsstörungen können durch myogene (muskelbezogene) oder arthrogene (gelenkbezogene) Ursachen ausgeprägt sein. Sie können Abrasionen an den Zähnen oder Schmerzen, Kiefergelenksbeschwerden, Knochenabbau am Alveolarknochen, Ohrenschmerzen und Schmerzen in der Nacken- , Kau- und Schultermuskulatur auslösen. |
Nahezu 30% aller
Spannungskopfschmerzen sind in Beteiligung einer CMD. Beim
chronischen Tinnitus ist bei 25% aller Betroffenen zudem eine Mitbeteiligung durch CMD zu erkennen, genau so bei Ohrenschmerzen und Funktionsstörungen der Halswirbelsäule. Wir wissen heute, dass CMD eine Blockade der Wirbel, besonders C1 und C2, eine Skoliose der Wirbelsäule und Beckenschiefstand auslösen können.
Auf der anderen Seite können orthopädisch bedingte Erkrankungen auch die Okklusion (Zusammenbiss) verändern, genau wie eine Kopf- und Körperfehlhaltung.
Zudem können Funktionsstörungenauch auch durch Stressbelastungen ausgelöst oder verstärkt werden.

Um eine ursachengerichtete Therapie zu gewährleisten, wird die Krankheit mit der
klinischen Funktionsdiagnostik diagnostiziert und mit einem auf cranio-mandibulären Dysfunktionen spezialisierten Physiotherapeuten, einem Therapeuten für Osteopathie und cranio-sakraler Therapie, einem Orthopäden und / oder einem HNO-Arzt, ein Therapieplan erstellt.
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Die Therapie des stomatognathen Teils einer CMD führt nahezu immer über eine Schienentherapie zur Einstellung der neuromuskulären Zentrallage der Mandibula.
Ist diese Position erreicht wird der Kieferorthopäde den orthodontischen Ausgleich der Bisslageabweichung herbeiführen. |
Imponieren viele erneuerungsbedürftige Kronen oder große Füllungen, wird der Ausgleich zahnärztlich-prothetisch durchgeführt. Eine Kombination beider Vorgehensweisen ist dann notwendig, wenn die Abweichungen sehr groß sind, da in diesem Fall weder der Kieferorthopäde noch der Prothetiker allein in der Lage ist, den dentalen Ausgleich zu gewährleisten.